Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall. Doch wer trägt konkret Verantwortung?
Laut Grundgesetz sind die Zuständigkeiten klar geregelt: Der Bund ist für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren, dem Zivilschutz, verantwortlich. Die Länder hingegen übernehmen den Katastrophenschutz und damit den Schutz vor Naturkatastrophen, Unglücken und anderen schweren Gefahren in Friedenszeiten.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Doch was bedeutet das konkret für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrages
Datum: 13. November 2025
Zeit: 18:00 Uhr
Diese Veranstaltung wird Ihnen präsentiert von:
„Kultur.Bamberg – der offizielle Veranstaltungskalender für Stadt und Landkreis Bamberg“
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